AGB

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ALLES RECHTENS

1. Allgemeines

Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Basis der nachfolgenden Geschäftsbedingungen, auch dann, wenn wir anders lautende Geschäftsbedingungen (z. B. Einkaufsbedingungen unserer Abnehmer) nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt auch, wenn wir Lieferungen ohne besonderen Vorbehalt ausführen. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten in der jeweils gültigen Form, auch für künftige Geschäfte, selbst wenn wir nicht ausdrücklich auf die Geltung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen hingewiesen haben.

2. Preise

Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich netto ab Werk, zzgl. Porto und Verpackung sowie der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Es werden die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise berechnet.
Insbesondere für Sonderanfertigungen und Lieferungen die später als 4 Monate nach dem eigentlichen Vertragsabschluss erfolgen, sind wir berechtigt, Preisanpassungen auf Grund veränderter Rohstoff-, Lohn-, Materialund/ oder Gemeinkosten vorzunehmen.

3. Lieferung

Der Versand erfolgt ab Zentrallager Genthin gemäß der Incoterms®2010. Wir wählen die jeweils günstigsten und geeigneten Transportmittel und Wege. Wenn von Seiten des Käufers besondere Versandvorschriften gefordert werden, stellen wir die hieraus entstehenden Mehrkosten gesondert in Rechnung. Die Gefahr geht beim Verlassen des Werkes auf den Empfänger über, im Fall von Annahmeverzug des Bestellers bei Lieferbereitschaft, auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde. Für Verluste oder Beschädigungen auf dem Transportweg übernehmen wir keine Haftung. Lieferzeiten werden von uns so berechnet, dass sie im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsablaufs eingehalten werden können. Höhere Gewalt wie Krieg, Aufruhr, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Naturgewalten oder Störung auf dem Transport sowie Lieferverzögerungen unserer Zulieferanten oder andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse erlauben uns, die Lieferfrist, um die Dauer der Störung zu verlängern. Falls wir in Lieferverzug geraten, ist der Besteller berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Besteller vom Vertrag in schriftlicher Form zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung steht dem Besteller nur dann zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht und im Vorfeld gesondert schriftlich vereinbart wurde. Die Schadenersatzhaftung ist auf den Lieferwarenwert begrenzt. Der verzugsbedingte Schadensersatz bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Lieferanten bleibt hiervon unberührt.

4. Warenrücknahme

Die Rücknahme ordnungsgemäß gelieferter Ware erfolgt nur mit unserer vorherigen ausdrücklich schriftlichen Zustimmung. Für unbeschädigte Ware bringen wir bei Gutschrift 20 % des Nettorechnungsbetrages für Wiedereinlagerung, Prüfung und Neuverpackung in Abzug. Für beschädigte Ware oder Waren mit einem Nettowarenwert unter 100,00 Euro erfolgt keine Gutschrift. Sonderanfertigungen werden generell nicht zurückgenommen.

5. Sonderanfertigungen

Bestellungen von Sonderanfertigungen werden nur entgegengenommen, wenn vollumfänglich alle technischen Details geklärt sind und unsere vom Kunden bestätigte Zeichnung vorliegt. Die genannte Lieferzeit beginnt mit vollständig geklärtem Auftragseingang, ab dem Zeitpunkt an dem alle Unterlagen vollständig vorhanden sind. Nach Produktionsbeginn ist eine Auftragsstornierung nicht mehr möglich.

6. Export

Ausländische Vertretungen oder Handelspartner besitzen einen vertraglich abgesicherten Gebietsschutz. Deshalb dürfen unsere Produkte nur mit unserer schriftlichen Erlaubnis exportiert werden.

7. Zahlung

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug oder gemäß gesonderter Konditionsvereinbarungen zu begleichen. Skonto wird nur auf den Nettowarenwert, nicht auf Fracht und Verpackung oder etwaige Serviceleistungen gewährt. Rechnungen von Serviceleistungen werden abweichend, sofort rein netto, zur Zahlung nach 5 Arbeitstagen fällig. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, es sei denn, es liegen Mängelrügen vor, deren Berechtigung offenkundig ist. Eine Aufrechnung des Bestellers ist nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Hält der Käufer Zahlungstermine nicht ein, oder es werden Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers verringern, behalten wir uns Lieferungen gegen Vorauskasse oder Nachnahme vor, bzw. fordern Sicherheitsleistungen, ggf. stellen wir die Belieferung ganz ein.

8. Gewährleistung

Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Mängeln. Soweit unsere Lieferung oder Leistung mangelhaft ist und dies vom Besteller rechtzeitig und schriftlich gemäß § 377 HGB beanstandet wurde, werden wir nach unserer Wahl nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns in angemessener Frist von mindestens 10 Arbeitstagen Gelegenheit zu geben, soweit der Mangel innerhalb der Verjährungsfrist auftritt, vorausgesetzt, die Mängelursache lag bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vor. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings nur möglich, wenn der Besteller uns diesen zuvor schriftlich mit einer angemessenen weiteren Nachfrist ankündigt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate. Rückgriffansprüche des Bestellers gemäß § 438 BGB gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

Der Besteller kann Ersatz für die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen verlangen, sofern die Aufwendungen sich nicht erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für unsere technisch hochwertigen Waren gilt die DIN VDE 0100, und u.a. geltende deutsche und europäische Normen, entsprechend. Der Anschluss und die Montage sind daher nur durch eine Elektrofachkraft durchzuführen.

8.1 Vereinfachte Abwicklung

Wir bieten der Elektrofachkraft eine vereinfachte Abwicklung von Gewährleistungsfällen wie folgt an:

  • Für Gewährleistungsansprüche wegen mangelhafter Produkte gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab nachgewiesener Montage beim Endkunden, mindestens jedoch von drei Jahren ab Herstellungsdatum.
  • Bei Reklamation mangelhafter Produkte innerhalb der genannten Fristen verzichten wir auf einen Nachweis der Anfänglichkeit des Mangels.
  • Weiterhin verzichten wir auf den Nachweis, dass der Endkunde ein privater Verbraucher ist.
  • Bei Reklamation mangelhafter Produkte liefern wir innerhalb kürzester Zeit im Austausch kostenlos Ersatz. Dabei obliegt es der Elektrofachkraft zwingend im Vorfeld oder aber nach erfolgtem Austausch das mangelhafte Produkt an uns zurückzusenden.
  • Im Gegenzug dazu verzichtet der Elektrofachkraft auf die Erstattung aller weiteren Kosten des Austauschs oder der Reparatur von mangelhaften Produkten, sondern trägt ihm entstehende Kosten selbst.

9. Schadenersatzansprüche

Schaden- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (Schadenersatzansprüche) gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, haften wir nur, soweit unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder wenn die verletzte Pflicht für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unserer Vertragspflichten ist unser Schadenersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dieser beträgt höchstens den doppelten Rechnungswert der betroffenen Ware. Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit wir im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder für Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus sonstigen Gründen zwingend haften.

10. Erweiterter Eigentumsvorbehalt

Die Gegenstände der Lieferungen (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum des Lieferers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Soweit der Wert der Sicherungsrechte, die dem Lieferer zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird der Lieferer auf Wunsch des Bestellers, einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Soweit Eigentumsvorbehaltsrechte bestehen, ist dem Besteller eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten angemessenen Frist zur Leistung, zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

11. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Besteller Kaufmann ist, Stendal. Für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Änderungen, Druckfehler oder Irrtümer vorbehalten.

Verkaufs- und Lieferbedingungen sind jederzeit unter www.tcsag.de/tcs/agb/ abrufbar.

Genthin, 01.03.2015

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